AGB

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow m.b.H. und der Beherbergungsbetriebe in Ihlow

Die nachfolgenden Geschäftsaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb bzw. Privatvermieter (folgend BHB abgekürzt).

Die Entwicklungs- und Dienstleistungsges. Ihlow m.b.H. - nachstehend EDI abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gästehäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) in Ihlow entsprechend dem aktuellen Angebot. Die Vermittlungsstelle (EDI) hat, soweit keine andere Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde, lediglich die Stellung des Vermittlers. Der Beherbergungs- / Gastaufnahmevertrag kommt mit dem vermittelten Leistungsträger (BHB) direkt zustande.

Die nachfolgenden Bedingungen werden, sofern wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB sowie der Vermittlungstätigkeit der EDI. Bitte lesen Sie daher die Bedingungen sorgfältig durch.

Dem BHB bleibt vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. In diesem Fall gehen die abweichenden Bedingungen, welcher der BHB dem Vertrag mit dem Gast gesondert zugrunde legt, diesen Bedingungen vor.

1. Vertragsschluss

1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB über die EDI als Vermittler den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch,            per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.2 Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt in der Regel mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des BHB oder als dessen Vertreter die EDI zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind.

1.4 Unterbreitet der BHB, auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des BHB bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.5 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten auf Grund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer 5 jeder Zeit möglich.

2. Reservierungen

2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder der EDI als Vermittlungsstelle ausdrücklich vereinbart wurde. Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart, eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der EDI bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der EDI. 

3. Preise, Leistungen und Preiserhöhungen

3.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung  in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. Internetauftritt sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sind in ihnen alle Nebenkosten enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Wahl - und Zusatzleistungen, sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte (z.B. Gas, Strom), sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben und gesondert vereinbart sind.

4. Zahlung

4.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung  und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.

4.2 Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.

4.3 Werden Anzahlung und/oder Restzahlung nicht, wie vertragsgemäß vereinbart, geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten nach den Regelungen unter Punkt 5 gegenüber dem Gast geltend zu machen. 

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft                              (z.B. Nichtraucherzimmer), um eine anderweitige Unterkunft zu bemühen.

5.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung hat der Gast die anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den Gesamtpreis der Beherbergungsleistung (inklusive aller Nebenkosten):

Stornokosten bei Unterbringung in Gasthöfen, Hotels, Pensionen und Privatzimmern  
Rücktritt bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 10% des Gesamtpreises
Rücktritt bis zum 21 Tag vor Reiseantritt 20% des Gesamtpreises
Rücktritt bis zum 11 Tag vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises
Rücktritt bis zum 5 Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises
danach und bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises

Die Stornogebühr beträgt in jedem Fall 15 € pro Person.

Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern und Ferienwohnungen*:  
Rücktritt bis zum 45 Tag vor Beginn der Mietzeit 20% des Gesamtpreises min. 25,00 €
Rücktritt bis zum 35 Tag vor Beginn der Mietzeit 50% des Gesamtpreises
danach und bei Nichterscheinen 80% des Gesamtpreises

* Außer anderweitig vereinbart mit dem BHB

5.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu zahlen.

5.6 Bei der Buchung über die EDI soll der Rücktritt direkt gegenüber der EDI erfolgen. Hat der Gast die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.

5.7 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen. 

7. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB

7.1 Soweit eine anderweitige Kündigung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern und auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.

7.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtung sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

7.3 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.4 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten, angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist bzw. die Abhilfe durch den BHB verweigert wird oder die Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar ist.

7.5 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

7.6 Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

7.7 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 

8. Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8.2 Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt

8.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8.4 Die EDI haftet nicht für die Angaben des BHB, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung der EDI aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. 

9. Verjährung

9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der EDI aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr.

9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch gegenüber dem BHB oder der EDI als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

9.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB bzw. der EDI Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB bzw. die EDI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB bzw. der EDI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den BHB oder die EDI im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.3 Der Gast kann den BHB bzw. die EDI nur an deren Sitz verklagen.

10.4 Für die  Klagen des BHB bzw. der EDI gegen den Gast ist der Wohnsitz Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BHB vereinbart.

10.5 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB anwendbar sind, etwas anderes zu Gunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

Vermittelnde Tourismusstelle:

EDI – Entwicklungs-und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH
Geschäftsführer: Ulrich Kubatschek
Abteilung: Tourismus/Marketing
Alte Wieke 6; 26632 Ihlow
Tel.: 04329-89100, Fax: 04929-89109
Mail: touristik@ihlow.de , Internet: www.ihlow-tourismus.de

Gästehaus Am Ihler Meer

Im Herzen Ostfrieslands an einem der schönsten Naturfreibäder Ostfrieslands, liegt das Gästehaus „Am Ihler Meer". Genießen Sie ostfriesische Gastfreundschaft.

Gästehaus

Veranstaltungskalender

Hier finden Sie von geführten Radtouren bis hin zum Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche alle Freizeitangebote in unserer Gemeinde im ostfriesischen Binnenland.

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Bürgerhaus Am Ihler Meer

Durch seine ideale Raumaufteilung lässt sich das Gebäude hervorragend für Hochzeiten, Familienfeiern oder Theater, Messen, Tagungen und Seminare nutzen.

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Werfen Sie hier einen Blick auf unsere Unterkünfte. Vom schicken Apartment mit Wellnessbereich bis hin zum einfach eingerichteten Privatzimmer.

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